Volles Haus trotz offener Tür

Auch die Sozialministerin war am Stand
Beim heutigen „Tag der offenen Tür im Thüringer Landag“ wurde es voll im hohen Haus. Zwar wurde die 13.000 Besuchermarke aus dem Vorjahr nicht wieder erreicht, aber nach Angaben der Landtagsverwaltung nutzten rund 10.000 Besucherinnen und Besucher die Chance sich im Landtag zu informieren. Konkurenzveranstaltungen, wie das Magdeburger-Allee-Fest gab es gleich mehrere in der Landeshauptstadt und so war es sehr erfreulich, dass sich doch so viele für politische Angebote interessierten. Über 100 Aussteller informierten über ihre Arbeit. Die Polizei sogar mit einem Hubschrauber als Magnet. Mich persönlich interessierte allerdings mehr das Polizeimotorrad, welches mir mein ältester Sohn an seinem Stand erklärte. Mit meinem Team war ich heute auch den ganzen Tag im Einsatz. Am Stand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit hatten wir den halben Stand zu unserer Nutzung. Hunderte Broschüren, mehrere hundert Kugelschreiber und Notizblöcke wechselten den Besitzer. Der absolute Renner waren aber unsere Brillenputztücher (für den klaren Durchblick) und die Lupen im Scheckkartenformat (für das Kleingedruckte). Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Chance, ihre Anliegen zu diskutieren oder um Unterstützung zu bitten. Von 10 bis 18 Uhr ging der Tag der offenen Tür und erst gegen 17 wurde es etwas ruhiger, wohl auch wegen dem bevorstehenden Fußballabend. NAchdem wir dann die wenigen Reste zusammengepackt hatten, konnten wir uns noch ein Glas israelischen Barkan-Rotwein gönnen. Von den Kollegen des Infostandes der Deutsch-Israelischen-Gesellschaft hatten wir eine Flasche geschenkt bekommen. Es lohnt sich bis zum Schluss zu bleiben 🙂 Bilder vom Tag der offenen Tür  

Anhörung zum Thema Blutspende im Gleichstellungsausschuss

Der Thüringer Landtag
Im Gleichstellungsausschuss des Thüringer Landtags wurde heute eine öffentlich Anhörung zum Antrag „Generellen Ausschluss homosexueller Männer von der Möglichkeit zur Blutspende aufheben sowie Abbau sonstiger gruppenbezogener Diskriminierung in Bezug auf die Blutspende-Regelungen (Drucksache 5/5838) durchgeführt. Da ich als Ansprechpartner der Landesregierung für Antidiskriminierung unter anderem auch für den Bereich des AGG „Diskriminierung wegen sexueller Orientierung“ zuständig bin habe ich an der Anhörung teilgenommen. Die Liste der Anzuhörenden machte deutlich, dass unterschiedliche Interessengruppen aufeinanderprallten. Die Blutspendedienste und Vertreter der Ärzteschaft erläuterten die gegenwärtige Regelung. Die Ärzte wichten derzeit das Recht der Patienten auf Schutz vor Infektionen höher, als ein „Anrecht“ Blut spenden zu dürfen. Daher gibt es zurzeit einen Dauerausschluss für: 1. Heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z.B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern, 2. Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM), und 3. Männliche und weibliche Prostituierte. Diese Ausschlüsse beruhen auf Risikoeinschätzungen bezüglich möglicher Übertragung von Krankheiten, unter anderem HIV. Es gibt zwei Methoden zur Untersuchung auf HIV: 1. Nachweis der Antikörper (Immunreaktion), die auf HIV-Viren reagieren (serologische Untersuchung), erfasst aber frische Infektionen nicht, wenn noch keine Antikörper gebildet sind und in der Konserve natürlich auch nicht mehr gebildet werden können, 2. der direkte Virusnachweis durch NAT-Tests (Nukleinsäure-Amplifikationstechnik) kann Restrisiken nicht ausschließen, da sich das Genom der Viren ständig verändert, ebenso können Fehler bei der Testung und Testversagen nicht zu 100%  ausgeschlossen werden, nach Einführung der NAT-Tests wurden 5 Fälle bekannt, in denen HIV-Viren durch sie nicht erkannt wurden. Die höchste Sicherheit sei nur erreichbar durch Kombination der beiden Untersuchungsmethoden (Doppeltest) und Spenderauswahl. Nach Einführung der HIV-Test 1985 in Deutschland gab es nur noch 6 Übertragungen von HIV durch Blutkonserven (vor 1985 waren z.B. in Deutschland über 40% der Bluter mit HIV infiziert worden), von den 6 Fällen traten 2  noch nach Einführung des NAT-Tests im Jahr 2004 auf, 5 Infektionswege konnten geklärt werden: 2x MSM-Kontakte, 2x sexuelle Kontakte zu Personen aus Hochrisikoländern und 1x heterosexuelles Risikoverhalten, alle Infektionen hätten durch wahrheitsgemäße Beantwortung des Fragebogens vermieden werden können, wurde in der Anhörung erklärt. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern des „Arbeitskreises Blut nach § 24 TFG (TFG = Transfusionsgesetz)“ und des Ständigen Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie nach §§ 12a und 18 TFG“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer empfiehlt Umwandlung des derzeitigen Dauerausschlusses in eine zeitlich befristete Rückstellung für ein Jahr (vorbehaltlich dem eventuell entgegenstehenden EU-Regelungen). Eine Altersbegrenzung, die es übrigens früher auch einmal gab, wurde schon aufgehoben. Der Vertreter des LSVD widersprach der gegenwärtigen Praxis und forderte keine gruppenbezogenen Ausschlussgründe festzulegen sonder verhaltensbezogene Gründe zu formulieren. „Personen mit sexuellem Risikoverhalten (ungeschützter Sexualverkehr mit wechselnden Partnern“) wäre sowohl eine Formulierung, die für Heterosexuelle wie Homosexuelle gewählt werden könnte. Er verwies darauf, dass derzeit mögliche Risikogefährdungen verschwiegen würden. NRW und Sachsen-Anhalt haben einen ähnliche Antrag wie in Thüringen bereits im Mai verabschiedet. Ich kann nicht sagen, wie sich der Ausschuss und schlussendlich der Landtag zum vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN positionieren wird. Im Teil I wird die Landesregierung um einen Bericht gebeten, dieser ist erfolgt. Im Teil II wird gefordert den generellen Ausschluss homosexueller Männer aufzuheben und statt der sexuellen Orientierung das Risikoverhalten zum Maßstab zu machen. Ich bin der Meinung, dass selbstverständlich niemand wegen seiner Gruppenzugehörigkeit diskriminiert werden darf und deshalb würde ich persönlich im Fazit der heutigen Anhörung dem Antrag zustimmen. Am Wahrscheinlichsten erscheint aber im Fazit der Beratung der Bundesarbeitsmeinschaft Blut die oben beschriebene befristete Rückstellung statt eines Dauerauschlusses.

Seniorenmitwirkungsgesetz vom Thüringer Landtag beschlossen

LandtagMit den Stimmen der CDU/SPD-Koalition wurde heute das Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz (ThürSenMitwG) vom Landtag beschlossen. Zweifellos ein gutes und wichtiges Signal, gerade auch im Europäischen Jahr des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generatioen. Der Diskussionsprozess zu diesem Gesetz zieht sich nun schon dreieinhalb Jahre und bis zuletzt war der zentrale Streitpunkt wie verpflichtend das Gesetz werden soll. Im Dezember 2008 brachte die Linke einen Gesetzwntwurf zur „Stärkung der Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren in Thüringen“ in den Landtag ein. Nach Beratungen im Sozialausschuss und Anhörungen fiel der Gesetzentwurf mit der Neuwahl des Landtags der Diskontinuität anheim und wurde in den neugewählten Landtag im Februar 2010 als Seniorenmitbestimmungsgesetz wieder eingebracht. Im zuständigen Ausschuss war das Gesetz dann lange „geparkt“, bis die Landesregierung im Januar 2012 einen eigenen Gestzentwurf als Seniorenmitwirkungsgesetz einbrachte. Beide Gesetze wollen mehr Mitwirkung und Förderung – allerdings sollen sie nach dem Gesetzentwurf der Linken verbindlich berücksichtigt werden. Bei der Landesregierung sind Senioren alle, die älter als 60 Jahre sind bei den Linken schon ab 55. Die Landesregierung regt die Bildung von Seniorenbeiräten an – die Linke will diese verpflichtend für alle kreisfreien Städte und Landkreise und eine verbindliche Einbeziehung bei allen Entscheidungen und zudem müssen Seniorenbüros eingerichtet werden. Die Arbeit des Landesseniorenrates wird in beiden Gesetzen geregelt – allerdings ist bei der Landesregierung auch der Beauftragte für das Zusammenleben der Generationen als beratendes Mitglied vorgesehen. Bei der mündlichen Anhörung zu den Gesetzentwürfen gab es Kritik von beiden Seiten. Insbesondere die kommunalen Spitzenverbände hielten beide Gesetzentwürfe für entbehrlich, weil sie keine neuen Verpflichtungen für die Kommunen und vor allem keine zusätzlichen Kosten wollen. Vielen Seniorenverbänden ging hingegen der Gesetzentwurf der Landesregierung nicht weit genug. Diese Argumentationsgegensätze zogen sich heute durch die Plenumsdebatte. So war die Rede davon das Gesetz „schadet nicht – hilft auch nichts“ (Linke), die FDP nannte das Gesetz ein „normiertes Feigenblatt“ und die CDU verwies auf gute Erfahrungen mit den 36 bestehenden Seniorenbeiräten. Ich begrüße es, dass das Seniorenmitwirkungsgesetz heute verabschiedet wurde. Ich hätte mir mehr gewünscht, auch mehr Verbindlichkeit, aber ich weiss um die Schwierigkeiten von Koalitionsgesetzesprojekten. Das ThürSenMitwG ist ein gutes Zeichen im Europäischen Jahr – es mit Leben zu füllen, ist jetzt eine Herausforderung für die Landes- und Kommunalpolitik, aber vor allem auch für die Seniorinnen und Senioren, die sich engagieren wollen!