Zügige Klärung zu den Verträgen mit Tagespflegemüttern gefordert

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14. April 2016 wurde auf Antrag der CDU-Fraktion erneut über das Thema „Tagesmütter“ diskutiert und von der Verwaltung über den aktuellen Stand informiert. Laut einer Verwaltungsvorschrift des zuständigen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (vgl. Thüringer Staatsanzeiger, Ausgabe 51/2015, 371), die ab dem 1. April 2016 gilt, müssen die Kommunen neue Verträge mit den Tagespflegemüttern abschließen. Die Ankündigung dieser neuen Verträge und ein erster Entwurf des Erfurter Jugendamtes sorgten zu Beginn des Jahres für große Unruhe bei den Tagespflegemüttern. Bis Ende März sollte der Jugendhilfeausschuss über die abzuschließenden neuen Verträge informiert werden. Der Vertragsentwurf wurde nach einer Gesprächsrunde mit den Erfurter Tagespflegemüttern von der Verwaltung überarbeitet, allerdings dem Jugendhilfeausschuss noch nicht vorgelegt. CDU-Fraktionschef Michael Panse wies darauf hin, dass es offene Fragen sowohl bei den Stadträten, als auch bei den Tagesmüttern selbst gibt, beispielsweise hinsichtlich der Urlaubs- oder Krankheitsregelungen. Die Bürgermeisterin und Sozialbeigeordnete Thierbach hat in der Vergangenheit erklärt, die Bedingungen für die Tagesmütter würden sich nicht verschlechtern. Dennoch haben zum jetzigen Zeitpunkt nach Aussage des Jugendamtes erst 30 der rund 70 Tagespflegemütter den Vertrag unterzeichnet. Offensichtlich bestehen noch Unsicherheiten und Klärungsbedarf oder sie wurden nicht ausreichend durch die Verwaltung über die Vertragsinhalte informiert. Das Jugendamt geht davon aus, dass bis zur gesetzten Frist am Monatsende noch weitere Tagespflegemütter den Vertragsentwurf unterzeichnen, droht aber anderenfalls schon vorsorglich mit der Kündigung der noch bestehenden Verträge. CDU-Fraktionschef Michael Panse erklärt dazu: „In Erfurt sind die bei Tagesmüttern betreuten Kindern in den letzten fünf Jahren um knapp 100 auf 316 Kinder gestiegen. Falls nun mit einzelnen Tagespflegemüttern kein neuer Vertrag zustande kommen kann und die Stadt einzelne Verträge aufkündigt, würde das bereits bestehende Betreuungsproblem in Kitas noch verstärkt werden. Mit dem Wegfall der Plätze müsste die Stadt den rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz gewährleisten. Die CDU findet es bedauerlich, dass sich das Verfahren zur einvernehmlichen Lösung so lange hinzieht, und hat für den nächsten Jugendhilfeausschuss beantragt, dieses Thema unter Beteiligung der Tagesmütter auf die Tagesordnung zu setzen. Wenn die Verwaltung in dem Bereich nicht schnell zu einer Lösung kommt, werden die Kinder und Eltern dieses wochenlange Gezerre ausbaden müssen.“

Kein Rückfall auf Vorjahresniveau bei der Vergütung der Tagesmütter

Panse fordert Stadtverwaltung zu klarem Bekenntnis auf Zu erneuten kontroversen Diskussionen zur Vergütung der Tagesmütter auf Basis der neuen Verwaltungsvorschrift des Landes kam es in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18. Februar 2016. Verbindliche Vereinbarungen konnten jedoch letztlich nicht getroffen werden. Allerdings sollen nun Gespräche zwischen den Tagesmüttern und dem Jugendamt stattfinden. Zudem signalisierte die Bürgermeisterin, dass sich die Vergütung der Tagesmütter im Vergleich zum bisherigen Stand nicht verschlechtern würde. CDU-Fraktionschef Michael Panse fordert: „Die Gespräche mit den Tagesmüttern müssen noch vor der endgültigen Fixierung der Vereinbarungen mit den Erfurter Tagesmüttern stattfinden. Vor allem sollen dabei die Finanzkalkulationen des Jugendamtes den tatsächlichen Zahlen der Tagesmütter gegenüber gestellt werden. Bevor dann im April eine neue Vereinbarung zur Vergütung in Kraft tritt, soll diese zudem im Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden. Als Maßgabe und Mindestanforderung muss gelten, dass sich für keine Tagesmutter die finanzielle Situation verschlechtern darf. Dies würde die öffentlich bekundete Wertschätzung von Tagesmüttern und deren Arbeit in Frage stellen.“ Panse weist darauf hin, dass die neue Verwaltungsvorschrift des Landes lediglich die Mindestanforderung definiert. Dieser Verwaltungsvorschrift bzw. dem dazu gehörigen Rundschreiben dazu ist zu entnehmen: „Wenn der Bedarf es erfordert oder in Abhängigkeit von der Qualifikation der Tagespflegeperson kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch einen höheren Betrag je Kind und Stunde vereinbaren.“ „Unbeschadet dessen steht es dem jeweils örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe frei, einen Abrechnungsmodus entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort zu wählen.“ Für die Gespräche zwischen dem Jugendamt und den Tagespflegemüttern bietet sich Panse als Gesprächsmittler an.

Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht

Großes Interesse im Jugendhilfeausschuss
Großes Interesse im Jugendhilfeausschuss
Regelmäßig loben alle Fraktionen im Erfurter Stadtrat und im Jugendhilfeausschuss sowieso die Arbeit der Erfurter Tagesmütter. Ob die Wertschätzung dann auch bei der angemessenen Vergütung erkennbar ist, wird immer wieder neu (kontrovers) diskutiert und leider ist das Ergebnis der Diskussion nie wirklich zufriedenstellend. Nach endloser Diskussion hatte der Erfurter Stadtrat im September letzten Jahres auf Antrag der CDU die Vergütung erhöht – allerdings nicht wie von uns ursprünglich gefordert um 50 Euro pro Kind, sondern nach dem Willen von Rot-Rot-Grün nur um 30 Euro. Im Oktober/November gab es dann Aufregung weil die Stadt die Vergütung nicht rechtzeitig überweisen konnte und seit Januar sorgt nun der Umgang mit der neuen Landesrichtlinie bzw. Verodnung für Verärgerung. Auf Antrag der CDU hat das Jugendamt dazu heute im Jugendhilfeausschuss berichtet und auch die Tagesmütter meldeten sich zu Wort. Für zusätzlichen Frust hatte zuvor noch der Ausschussvorsitzende mit seiner zuvor in der Presse zitierten Meinung, dass die Stadt bei der Umsetzung der Richtlinie enge Grenzen gesetzt seien und die Vergütung sich eher an Betreuung und Pflege und nicht an Erziehung wie bei den Kitas orientiere, gesorgt. Beides ist falsch und wurde von uns zurück gewiesen. In der Verordnung steht ausdrücklich: „Wenn der Bedarf es erfordert oder in Abhängigkeit von der Qualifikation der Tagespflegeperson kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch einen höheren Betrag je Kind und Stunde vereinbaren.“ Damit ist die Vergütung von 2,53 Euro je Kind und Stunde nur eine Mindestanforderung und kann örtlich ausgehandelt werden. Darüber hinaus habe ich darauf hingewiesen, dass es bereits am 14. Dezember ein Rundschreiben des Ministeriums an alle Jugendämter gab, in dem alles genau erklärt wurde. In diesem Schreiben findet sich auch der bemerkenswerte Satz: „Unbeschadet dessen steht es dem jeweils örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe frei, einen Abrechnungsmodus entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort zu wählen.“ Auch dies ist ein klarer Hinweis, dass die Stadt durchaus Gestaltungsraum hat. Dazu müsste man sich lediglich mit den Tagesmüttern einmal zusammen setzen und das Ganze fachlich diskutieren. In Weimar und Jena ist dies rechtzeitig geschehen. In Erfurt wurden hingegen die Tagesmütter mit dem Schreiben des Jugendamtes Ende Januar verunsichert. Die heute vom Jugendamt präsentierten Rechenbeispiele müssen und sollen in jedem Fall mit den Tagesmütter gemeinsam geprüft werden. Sie lagen leider nicht schriftlich vor. Mehrere offene Fragen bleiben darüber hinaus. Die Stadt erklärte beispielsweise, sie rechne mit Mehrkosten von rund 500.000 Euro jährlich. Wie das in einem Jahr ohne Haushaltsentwurf gehen soll, erklärte man nicht. Offen blieb auch die Frage, welche Summe von diesen Mehrkosten den Eltern abgeknöpft wird. Eine neue Gebührenreglung wurde zwar angekündigt, aber bis zum Inkrafttreten der Richtlinie am 1. April 2016 wird diese kaum beschlossen sein. Ärgerlich bleibt auch der Umstand, dass bei einer stundenweisen Abrechnung mit den Eltern der Arbeitstag für die Tagesmütter schnell auf einen 10-Stunden- Tag anwächst wenn Kinder zwar nur sechs Stunden, aber zeitversetzt betreut werden sollen. Der Vorteil individueller Betreuungsangebote in der Tagespflege wird dann schnell zum Nachteil. Für Aufhorchen sorgte zudem die Ankündigung der künftigen Online-Vergabe von Betreuungsplätzen. Bis also die neue Vereinbarung in Erfurt unterschriftsreif auf dem Tisch liegt, gibt es noch hinreichend Beratungsbedarf. Heute war die Diskussion nach gut einer Stunde beendet, da die Beigeordnete Frau Thierbach die Jugendhilfeausschusssitzung vorfristig verlassen musste. Leider konnten dadurch auch keine verbindlichen Verabredungen getroffen werden. Die CDU-Stadtratsfraktion wird weiter für die Interessen der Tagesmütter streiten.

Vergütung der Tagesmütter gerecht gestalten

Vor dem Rathaus wehen die Fahnen zum Equal Pay Day – im Rathaus tut sich die Verwaltung schwer damit
Morgen ist der Equal Pay Day (Tag für gleiche Bezahlung). Schon heute wehten die Fahnen, die daran erinnern vor dem Rathaus und auch im Rathaus ging es um das Thema. Sogar gleich zwei Mal. Zuerst tagte der Arbeitskreis Jugendhilfe der CDU-Stadtratsfraktion zur Vorbereitung der Jugendhilfeausschusssitzung in der kommenden Woche. Die Tagesordnung der JHA-Sitzung ist überschaubar. Im öffentlichen Teil geht es um zwei bauliche Probleme an Erfurter Kitas. Im nichtöffentlichen Teil wird aber unter anderem über den Antrag der CDU-Fraktion zur Erhöhung der Vergütung der Tagesmütter diskutiert. Im letzten JHA wurde das Thema bereits andiskutiert und da sah es noch nach breiter Zustimmung aus. Zwischenzeitlich ist ist uns aber eine vierseitige Stellungnahme des Jugendamtes zugegangen, welches zumindest Zweifel aufkommen lässt, wie breit die Zustimmung zu unserem Antrag sein wird. Neben den vielen zutreffenden Angaben in der Verwaltungsstellungnahme ist festzustellen, dass vor allem nach Erklärungen gesucht wird, die notwendige Erhöhung der Vergütung nicht vorzunehmen (u.a. das Land würde die Vergütung festlegen, Ungleichbehandlung zu anderen Tagesmüttern in Thüringen, freiwillige Leistung die erst 2015 mit dem Haushalt beraten werden solle). Diese Argumente sind alle nicht überzeugend und stehen dem gegenüber, dass die derzeitige Vergütung selbst bei fünf Kindern die betreut werden zu einem Stundenlohn von 6,91 Euro führt. Nicht nur am Equal Pay Day ist das inakzeptabel! Überall werden Mindestlöhne diskutiert und beschlossen, das kann man nicht erklären, warum sich die Stadt im eigenen Verantwortungsbereich davor drücken will. Die Verwaltung hat dazu eine passende Erklärung in der Stellungnahme parat: Kindertagespflege wird von vielen Tagesmüttern nicht nur als Erwerbstätigkeit angesehen, sondern auch als Berufung kleine Kinder zu betreuen und zu fördern, sowie zugleich die Eltern zu unterstützen. Nun, dies mag so sein und dies hoffe ich gilt auch für alle Erzieherinnen in Kitas und Horten. Allen Frauen und Männern die sich in der Betreuung von Kleinkindern engagieren sollten dies aus Berufung tun! Aber dies ist kein Grund Tagespflegemütter weiterhin so schlecht zu vergüten. In Erfurt gibt es derzeit 320 Tagespflegeplätze. Im Jahr 1998 waren es ganze 25. Das Angebot wird von den Eltern angenommen und wir haben gute Tagespflemütter. Die CDU Vertreter im JHA werden nächste Woche intensiv dafür kämpfen, dass sie auch die entsprechende finanzielle Wertschätzung erfahren. Nach der Beratung im Arbeitskreis geht es dann nahtlos im Ratsitzungssaal weiter. Dort haben die Friedrich-Ebert-Stiftung und der Landesfrauenrat zur Auftaktveranstaltung zum Equal Pay Day 2014 eingeladen.