Förderung der Arbeit des Seniorenbeirats nun doch möglich

 
Akten im Stadtrat in Papierform und online – doppelte Buchführung 🙂
Seit 2012 gibt es in Thüringen das Seniorenmitwirkungsgesetz. Neben dem Landesseniorenrat, in dem ich als Generationenbeauftragter mitarbeite, ist in dem Gesetz auch die Arbeit der örtlichen Seniorenbeiräte geregelt. § 2 Abs. 4 der derzeit gültigen, vom Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigten Fassung der Satzung über die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren in der Landeshauptstadt Erfurt vom 15. Mai 2013 ist allerdings mit § 3 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes nicht vereinbar. Nach der Satzung der Landeshauptstadt Erfurt werden die Mitglieder des Seniorenbeirates vom Oberbürgermeister berufen. Nach der Richtlinie zum Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz vom 18.07.2014 sind sie vom Stadtrat zu wählen. Die Satzung der Stadt Erfurt ist daher an das höherrangige Landesrecht anzupassen. Bereits Ende 2013 gab es dazu eine Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes – die allerdings in Erfurt ignoriert wurde. Konsequenterweise hat das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit angekündigt, dass es im Jahr 2014 keine Förderung für Erfurt gibt. Für die CDU Stadtratsfraktion war das der Anlass, einen Dringlichkeitsantrag für die heutige Stadtratssitzung einzureichen, mit dem die Satzung geändert werden soll. Zu Beginn der Stadtratssitzung verteilte die Stadtverwaltung dazu eine Stellungnahme in der die Verwaltung erklärte, dass heute(!) der Mittelabruf für die Förderung der Arbeit des Seniorenbeirats erfolgte. Zudem sei mit dem Land ausgehandelt worden, dass die Frist zur Satzungsänderung durch das TMSFG bis März 2015 verlängert wurde. Wir haben daher unseren Antrag auf die nächste Stadtratssitzung im Dezember setzen lassen. Erfreulich ist, dass nun doch noch eine Förderung der Arbeit der ehrenamtlichen Mitglieder des Seniorenbeirats möglich ist. Weniger erfreulich ist allerdings, dass wir die Verwaltung immer erst „zum Jagen tragen müssen“.

Seniorenmitwirkungsgesetz vom Thüringer Landtag beschlossen

LandtagMit den Stimmen der CDU/SPD-Koalition wurde heute das Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz (ThürSenMitwG) vom Landtag beschlossen. Zweifellos ein gutes und wichtiges Signal, gerade auch im Europäischen Jahr des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generatioen. Der Diskussionsprozess zu diesem Gesetz zieht sich nun schon dreieinhalb Jahre und bis zuletzt war der zentrale Streitpunkt wie verpflichtend das Gesetz werden soll. Im Dezember 2008 brachte die Linke einen Gesetzwntwurf zur „Stärkung der Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren in Thüringen“ in den Landtag ein. Nach Beratungen im Sozialausschuss und Anhörungen fiel der Gesetzentwurf mit der Neuwahl des Landtags der Diskontinuität anheim und wurde in den neugewählten Landtag im Februar 2010 als Seniorenmitbestimmungsgesetz wieder eingebracht. Im zuständigen Ausschuss war das Gesetz dann lange „geparkt“, bis die Landesregierung im Januar 2012 einen eigenen Gestzentwurf als Seniorenmitwirkungsgesetz einbrachte. Beide Gesetze wollen mehr Mitwirkung und Förderung – allerdings sollen sie nach dem Gesetzentwurf der Linken verbindlich berücksichtigt werden. Bei der Landesregierung sind Senioren alle, die älter als 60 Jahre sind bei den Linken schon ab 55. Die Landesregierung regt die Bildung von Seniorenbeiräten an – die Linke will diese verpflichtend für alle kreisfreien Städte und Landkreise und eine verbindliche Einbeziehung bei allen Entscheidungen und zudem müssen Seniorenbüros eingerichtet werden. Die Arbeit des Landesseniorenrates wird in beiden Gesetzen geregelt – allerdings ist bei der Landesregierung auch der Beauftragte für das Zusammenleben der Generationen als beratendes Mitglied vorgesehen. Bei der mündlichen Anhörung zu den Gesetzentwürfen gab es Kritik von beiden Seiten. Insbesondere die kommunalen Spitzenverbände hielten beide Gesetzentwürfe für entbehrlich, weil sie keine neuen Verpflichtungen für die Kommunen und vor allem keine zusätzlichen Kosten wollen. Vielen Seniorenverbänden ging hingegen der Gesetzentwurf der Landesregierung nicht weit genug. Diese Argumentationsgegensätze zogen sich heute durch die Plenumsdebatte. So war die Rede davon das Gesetz „schadet nicht – hilft auch nichts“ (Linke), die FDP nannte das Gesetz ein „normiertes Feigenblatt“ und die CDU verwies auf gute Erfahrungen mit den 36 bestehenden Seniorenbeiräten. Ich begrüße es, dass das Seniorenmitwirkungsgesetz heute verabschiedet wurde. Ich hätte mir mehr gewünscht, auch mehr Verbindlichkeit, aber ich weiss um die Schwierigkeiten von Koalitionsgesetzesprojekten. Das ThürSenMitwG ist ein gutes Zeichen im Europäischen Jahr – es mit Leben zu füllen, ist jetzt eine Herausforderung für die Landes- und Kommunalpolitik, aber vor allem auch für die Seniorinnen und Senioren, die sich engagieren wollen!