Erfurt auf dem Weg in die Insolvenz?

 
Der Brief aus dem Amt…
Wenn in einem Unternehmen oder bei einem Verein das Gehalt nicht mehr pünktlich gezahlt wird, ist dies meist ein untrügliches Zeichen für eine drohende Insolvenz. Vertraglich vereinbarte regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie die Vergütung oder das Gehalt pünktlich zu zahlen sollte eine Selbstverständlichkeit für jeden Arbeitgeber sein. Für die Stadt Erfurt gilt diese Selbstverständlichkeit nicht mehr. In dieser Woche haben die Tagespflegemütter, die per Vertrag im Auftrag der Stadt jeweils drei bis fünf Kinder in Tagespflege betreuen, einen unerfreulichen Brief vom Jugendamt bekommen. „Auf Grund der aktuellen Haushaltssituation der Stadt Erfurt kommt es bei der Auszahlung ihres Aufwendungsersatzes für den Monat November zu Verzögerungen. Im Stadtrat am 18.11.15 werden dem Jugendamt erst die Gelder freigegeben, die wir zur Auszahlung benötigen. Somit erhalten Sie ihren Aufwendungsersatz für November leider erst am 20.11.2015.“ war in diesem Brief zu lesen. Dieser Sachverhalt ist, vorsichtig gesagt, gleich eine mehrfache Sauerei! Zunächst ist es ein Skandal, dass die Tagespflegemütter, die ohnehin nur sehr niedrig vergütet werden auf ihr Geld warten müssen und eventuell sogar persönlich in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Die Schuld wird zudem mit diesem Schreiben auf den Stadtrat geschoben, der ja das Geld erst „freigeben“ müsse. Gestern Abend habe ich darüber mit der Finanzbeigeordneten Frau Pablich gesprochen. Sie war ebenso verwundert wie ich, weil es in der kommenden Stadtratssitzung gar keine Vorlage gibt, die etwas mit der Tagespflege zu tun hat. Einzig denkbare Erklärung ist für die Finanzbeigeordnete, dass das Jugendamt in anderen Bereichen über Deckungsringe zu viel Geld ausgegeben hat und nun quasi zahlungsunfähig ist. Dies wäre angeblich ein lösbares Problem gewesen, wenn das Jugendamt über die Sozialdezernentin das Thema an das Finanzdezernat heran getragen hätte. Offensichtlich war es aber der einfachere Weg das Problem auf die Schwächsten am Ende der Finanzierungskette zu verlagern. Als Krönung wurde den Tagespflegemüttern bedeutet, dies könne auch in kommenden Monaten wieder passieren. Ich habe zur Stadtratssitzung in der nächsten Woche eine Dringlichkeitsanfrage zu dem Thema gestellt. Neben einer rechtlichen Würdigung dieser Frage, will ich die verbindliche Zusage, dass so etwas nicht wieder passiert. Wenn die Stadt so verantwortungslos mit ihren Zahlungsverpflichtungen umgeht, ist dies ein katastrophales Signal für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt. Der Haushalt ist offensichtlich am Ende und die Stadt kurz vor der Zahlungsunfähigkeit. Bemerkenswert ist, dass der Sozialausschuss der Stadt gestern Abend zu dem Thema keine Diskussion führte, aber mit den Stimmen des links-link-grünen Bündnisses beschloss, dass das Sozialticket 2016 auch ohne Haushaltsentwurf fortgeführt werden müsse. In ihrer grenzenlosen Naivität haben die Kolleginnen und Kollegen offensichtlich den Ernst der Lage immer noch nicht begriffen!

Internationaler Vatertag

Das Signet zum diesjährigen Vatertag
Morgen ist internationaler Vatertag und zum 4. Mal wird er auch in Deutschland mit Veranstaltungen begangen. Bereits seit 1910 gibt es den Father´s Day in den USA und 1974 erklärte ihn Präsident Nixon zum offiziellen Feiertag. Gemeinsame Aktivitäten und Ausflüge stehen im Mittelpunkt. Der Tag, der jeweils am 3. Sonntag im Juni begangen wird, will aber auch die Rechte der Väter stärken und unterscheidet sich damit sehr deutlich vom Vater- bzw. Männertag der von vielen zu Himmelfahrt begangen wird. In Deutschland weisen seit vier Jahren Trennungsväter dabei auf die zahlreichen Probleme hin, die sich für die Väter stellen, wenn sie ihre Vaterrolle gegenüber ihrer Tochter oder ihrem Sohn weiter ausfüllen wollen. Die allgemeine Rechtsprechung benachteiligt immer noch Väter, wenn es um Sorgerechtsentscheidungen und Umgangsfragen geht. Anders gesagt, das geltende Familienrecht trägt leider selten zu echter gleichberechtigter Teilhabe beider Eltern an der Entwicklung des Kindes bei. Gesetzliche Änderungen stehen daher auf der Forderungsliste, aber es geht auch darum, öffentlich auf die bestehenden Probleme aufmerksam zu machen. Es ist unbestritten, dass Väter genauso ihre Kinder lieben und aufwachsen sehen wollen. Oftmals verlieren sie aber mit der Trennung schleichend, unfreiwillig und am Ende leider oft dauerhaft den Kontakt zu ihren Kindern und häufig sind es die Mütter, die genau dies befördern. Das gemeinsame Sorgerecht soll dem entgegen wirken, aber leider funktioniert dies auch nur wenn beide Eltern es wirklich wollen. Das sogenannte Wechselmodell gibt es bis jetzt in Deutschland nur sehr selten und spätestens wenn es nach der Trennung noch zu einem Wegzug der Mutter mit dem Kind kommt, ist es mit der versuchten gleichberechtigten Teilhabe vorbei. Mühsam getroffene Umgangsvereinbarung werden oft schon nach kurzer Zeit wieder aufgekündigt und die Vater-Kind-Bindung verschlechtert sich dramatisch. Eine vernünftige Beziehung der Kinder mit beiden Eltern wird damit unmöglich gemacht. Lange Reisen für die Kinder zwischen den Elternwohnorten oder Hotelwochenenden werden zur Regel, solange bis ein Elternteil kapituliert. Was dies für die Kinder bedeutet, wird vor einem solchen Umzug gerne noch schön geredet. Leider merken dann auch die Kinder schnell, dass sie die Leidtragengenden sind, wenn sich die Eltern verwirklichen wollen oder endlos streiten. Wenn es darum geht um Väterrechte zu kämpfen, muss es immer um das Kindeswohl gehen. Kindeswohl heißt unter anderem aber auch, dass Kinder das Recht auf ihre beiden Eltern haben. Kindeswohl heißt, drohenden Kindeswohlgefährdungen entschieden entgegen zu treten. Der Verlust eines Elternteils oder das Wegschieben ist eine Kindeswohlgefährdung!

Ferienspiele

Auf der Erfurter Kart-Anlage
Zwei Wochen Osterferien für die Schulkinder und da stellt sich die Frage, wie große und kleine Jungs die Ferien gestalten. Bei meinen Söhnen ist das deshalb nicht ganz so einfach, weil sie einige Jahre auseinander sind und demzufolge auch unterschiedliche Interessen haben. In unserer Jugendzeit gab es für so etwas Ferienspiele. Heute ist das, abgesehen von der Hortbetreuung jeden sein eigenes Ding. Mein Ältester hat zwar frei, aber keinen Urlaub er schlägt sich mit seiner Abschluss- bzw. Hausarbeit rum, um im Sommer seinen Studienabschluss als Polizist erfolgreich zu gestalten. Der Kleinste kommt erst am Sonntag zu uns und dann wird das mögliche Ferienprogramm mit ihm besprochen. Mein mittlerer Sohn hatte diese Woche schon Ferien und da ich Urlaub habe, konnten wir zumindest zeitweise die Ferienspiele gemeinsam gestalten. Badminton und Squash sowie Eishockey (nur an der X-Box) gehören zum Standartprogramm. Motorradfahren eigentlich auch, aber in den letzten Tage stürmte und schneite es in Erfurt. Heute waren wir deshalb auf vier kleinen Rädern unterwegs. Im Erfurter Kart-Center haben wir einmal wieder ein paar Runden gedreht. Mein Sohn ist übrigens schneller unterwegs, als sein Papa (21,36 Sek. gegen 21,91 Sek.). Das war schon auf der Kart-Anlage in Wien und in Grimma so und das setzt sich auch in Erfurt fort. Da wird es wohl nun langsam Zeit, die Autoschlüssel gut im Auge zu behalten 🙂 Über die Ostertage freue ich mich darauf, dass einmal wieder alle drei Jungs zusammen da sind. Wenn das Wetter sich einigermaßen wieder ein bekommt, wollen wir zusammen grillen und dann steht noch eine Woche „Ferienspiele“ mit dem Kleinen auf dem Programm – ich freu mich darauf.

Integration und Bewahrung der kulturellen Wurzeln

Die Vorstandsfrauen
Seit mehreren Jahren habe ich gute Kontakte zu den in Erfurt lebenden Vietnamesen und freue mich über viele Veranstaltungen und Feste, die ich besuchen konnte. Vor einem Jahr gründeten die Frauen einen eigenen Verein, den Vietnamesischen Frauen- und Kinderverein Erfurt-Thüringen e.V. mit  dem Ziel Projekte für ihre Kinder umszusetzen. Heute wurde nun mit einem großen Fest der erste Geburtstag und zugleich noch nachträglich das vietnamesische Neujahrsfest gefeiert. Mit meinem jüngsten Sohn war ich gerne dabei zu Gast und wir bewunderten mit vielen anderen Gästen aus Politik und von Kooperationsvereinen die Vielfalt der Tänze und Kostüme. Unsere Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann war ebenso unter den Gästen, wie die Landtagsabgeordnete und CDU-Kreisvorsitzende Marion Walsmann, die Landtagsabgeordnete der Linken Karola Stange, die Ausländerbeauftragte des Landes Petra Heß und viele Vertreter der Stadt. In meinem Grußwort als Generationenbeauftragter habe ich in meinem Grußwort darauf hingewiesen, dass ich die Projekte des Vereins auch in Zukunft unterstützen möchte. Mich beeindruckt vor allem das Schulprojekt, bei dem sich die veitnamesischen Kinder jeden Samstag zu einem gemeinsamen Schulprojekt treffen. Im Asia-Center in Erfurt haben die Eltern selbst ein Klassenzimmer eingerichtet und dort unterrichten sie auf Eigeninitiative Deutsch und vietnamesische Kultur. Für die bildungsorientierten Eltern liegt auf der Hand, dass erfolgreiche Integration über Sprachkenntnisse gelingt und ihnen liegen die eigenen Wurzeln am Herzen. Helfen konnte ich in der Vergangenheit bei der Suche von Kita-Plätzen, der Finanzierung von Bildungsangeboten und den Aufbau des Kontaktes zum Mehrgenerationenhaus des Vereins Mitmenschen. Mitglieder des Vereins waren bei Bundesligaspielen unseres SWE Volley-Teams zu Gast und auch bei der Vorbereitung des großen Fußballturniers der vietnamesischen Vereine letztes Jahr konnte ich helfen. Ich bin dankbar für die offene und freundliche Art und freue mich schon auf den nächsten Besuch. Bilder vom heutigen Fest  

CDU Stadtratsfraktion lehnt Kita-Gebührenerhöhung ab

„Die sogenannte einheitliche Entgeltordnung, die sich seit dem 20. Dezember 2013 in öffentlicher Auslegung befindet, würde zu erheblichen Erhöhungen der Elterngebühren in Kindertageseinrichtungen, Krippen und in der Tagespflege führen und insbesondere Familien mit mehreren Kindern belasten.“ Dies ist das Fazit der Überprüfung des Entwurfs durch den Arbeitskreis Jugendhilfe der CDU-Fraktion. Im Ergebnis einer umfänglichen Beratung stellt der Arbeitskreis fest, dass der Entwurf deutlich hinter dem, bereits vor genau einem Jahr einvernehmlich ausgehandelten Kompromiss zurückbleibt und zudem intransparent ist. Im Entwurf Januar 2013 war eine Höchstgebühr von 200 Euro für Kinder im Alter von über 2 Jahren, 220 Euro für die Tagespflege und 400 Euro für die Betreuung von Kindern unter 2 Jahren vorgesehen. Demgegenüber sollen nun die Gebühren beim jetzigen Entwurf des Unterausschusses Entgeltordnung auf 280 Euro für Kita-Kinder und 400 Euro auch für Kinder in Tagespflege ansteigen. Zudem wird die Einkommensberechnung nun deutlich verkompliziert und es werden die Einkommensgrenzen der Eltern so reduziert, dass insbesondere Bezieher mittlerer Einkommen mehr belastet werden. Dazu erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Panse: „Diese Entgeltordnung wird die CDU Fraktion im Jugendhilfeausschuss und im Stadtrat ablehnen. Nachdem der Oberbürgermeister im Mai letzten Jahres erfolglos versuchte, die Eltern zur Sanierung des Stadthaushalts in Haftung zu nehmen, gab es einen breiten Konsens, dass ein neuer Entwurf nicht zu Mehrbelastungen der Eltern führen solle.“ Anfang Dezember erklärte die Erfurter SPD in einer Pressemitteilung wörtlich: „Ein neuer Entwurf zur einheitlichen Entgeltordnung soll den städtischen Haushalt weder in Größenordnung entlasten, als auch weiter belasten.“ Zudem erklärte die SPD im Rahmen des Bundestagswahlkampfes in Person des Oberbürgermeisters, des Kultusministers und des Bundestagsabgeordneten, dass sie sogar kostenfreie Kitas wolle. Beide Punkte waren für die CDU dreiste Lügen, die nur dazu dienen sollten, die Eltern hinzuhalten und ihnen Sand in die Augen zu streuen. Panse erläutert hierzu: „Mit Befremden haben wir registriert, dass die SPD den aktuellen Entwurf begrüßt und für einen ‚fachlich ausgewogenen und tragfähigen Entwurf’ hält. Fakt ist aber: die Stadt zieht sich aus ihrer Finanzierungsverantwortung zurück und reduziert ihre Zuschüsse. Zugleich werden nahezu alle Eltern höher belastet. Insbesondere dann, wenn beide Eltern berufstätig oder mehrere Kinder in der Familie sind, steigen die Belastungen beträchtlich. Erfurt hat bereits jetzt die höchste Gebührensatzung für Kitas in Thüringen und liegt auch bundesweit im Vorderfeld. Mit Beschlussfassung dieses Entwurfs würde dieser unrühmliche Spitzenplatz sogar noch ausgebaut. Andernorts werden die Gebühren reduziert oder sogar abgeschafft. Das, was die Erfurter SPD in Tateinheit mit der Stadtverwaltung jetzt vorhat, ist hingegen das Gegenteil der versprochenen Elternentlastung und damit ausgesprochen familienfeindlich.“ Bis zum 31.01.2014 ist der Entwurf in öffentlicher Auslegung auf der Homepage der Stadtverwaltung abrufbar. Am 16. Januar wird der Jugendhilfeausschuss dazu eine öffentliche Anhörung veranstalten. Die CDU-Stadtratsfraktion hofft, dass die Eltern und Kita-Träger ihre Beteiligungsmöglichkeiten nutzen und sich klar positionieren. Die CDU steht den Eltern und Kita-Trägern dabei als Gesprächspartner zur Verfügung.

Kita-Abzocke in Erfurt

Zum schlimmen baulichen Zustand etlicher Kitas gesellt sich jetzt der Griff in die Taschen der Eltern
Der Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters für das Jahr 2013 liegt auf dem Tisch des Stadtrats und darin verbergen sich erhebliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt. Bereits jetzt lässt sich absehen, dass die angepeilte Erhöhung der Kita-, Krippen- und Hortgebühren für heftige Diskussionen sorgen wird. Aus dem Haushaltsentwurf lässt sich die vom Oberbürgermeister und seiner linken Beigeordneten vorgesehene Gebührenerhöhung nur zwischen den Zeilen lesen. Bei den Elterngebühren in den kommunalen Kitas sollen die Eltern 144.000 Euro und rund 500.000 Euro bei Krippengebühren mehr bezahlen. Dies sind allerdings nur die kommunalen Einrichtungen und es ist nur der Berechnungszeitraum vom 1. August bis 31.12. kalkuliert (ab dem 1.8. könnte erst eine neue Kita-Gebührenordnung in Kraft treten). Es ist also anzunehmen, dass der Griff in die Taschen der Eltern tiefer und dreister ausfallen wird. Ich gehe davon aus, dass die Erfurter Eltern nach Bauseweins und Thierbachs Planungen mit etwa 2 Millionen Euro/jährlich an der Haushaltssanierung beteiligt werden sollen. Am Montag wurde den Vetretern des Stadtelternbeirates der Entwurf der neuen Kita-Gebührenordnung übergeben und den Kita-Träger zugeschickt. Dieser Entwurf (nachfolgend im Wortlaut abgedruckt) sieht vor, dass die Gebühren für Krippen auf 600 Euro/Platz, für Tagespflege auf 490 Euro/Platz und Kita auf 400 Euro/Platz steigen sollen. Bereits jetzt liegt Erfurt schon mit 280 Euro für einen Kita-Platz und 560 Euro für einen Krippenplatz deutschlandweit an der Spitze. Der Gebührenentwurf wurde aber weder dem zuständigen Jugendhilfeausschuss noch den Stadträten zugeleitet. Nachdem ich gestern von Kita-Trägern auf das Thema angesprochen wurde und den Entwurf erhielt, habe ich heute Namens der CDU-Stadtratsfraktion in Dringlichkeit auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses setzen lassen und eine Stellungnahme der Verwaltung eingefordert. Weder die zuständige Beigeordnete noch der Jugendamtsleiter waren beim Jugendhilfeausschuss, aber dennoch berichtete ein Vertreter des Jugendamt Bemerkenswertes. Zur Vereinheitlichung der Erfurter Kita-Gebührenordnung bei den kommunalen Einrichtungen und den freien Trägern gab es eine Arbeitsgruppe, an der auch der Stadtelternbeirat beteiligt war. Das von dieser Gruppe vorgeschlagene Konsenspapier wurde aber von der Verwaltung nicht akzeptiert und seitens der Verwaltungsspitze ein eigener Entwurf erarbeitet, der mit Niemanden außer der Verwaltungsspitze abgestimmt wurde. Dieser Entwurf sei nun ein Beratungsvorschlag – wird zumindest behauptet. Dass dies unwahr ist und stattdessen die hohen Gebühren das Ziel sind, wurde bei der Beantwortung meiner Nachfrage zu dem Thema deutlich. Bereits vor Wochen wurden die Gebühreneinnahmen im Haushalt auf Basis des Verwaltungsvorschlags kalkuliert, musste das Jugendamt einräumen. Es geht nun also nur noch darum, diese Kita-Abzocke der Eltern möglichst schnell durch den Stadtrat zu peitschen! Die CDU-Stadratsfraktion wird dieses Thema zu einem zentralen Punkt der Haushaltsdiskussion machen. Der dreiste Griff in die Taschen der Eltern wird zu einer sozialen Entmischung in den Kitas führen und er wird dazu führen, dass weniger Kinder einen Kita-Platz nutzen werden. Andreas Bausewein hat einst versprochen die Kita-Gebühren abzuschaffen. Er hat dabei genauso gelogen, wie bei seiner Ankündigung die Kitas in Erfurt bis 2012 zu sanieren. Der Haushaltsentwurf 2013 dokumentiert das Versagen im Kita-Bereich. Viele marode Kitas werden auch 2013 nicht in Ordnung gebracht und die Eltern werden nicht entlastet sondern belastet.   Entwurf Stand 13.05.2013 Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege  Auf der Grundlage der  §§ 22, 23, 24 und 90 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), des § 20 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (ThürKJHAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.02.2009 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 09.09.2010 (GVBl. S. 291) und der §§ 2, 18 und 26 Abs. 2 Nr. 10, 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.12.2011 (GVBl. S. 531) hat der Erfurter Stadtrat in seiner Sitzung am …………..2013 die folgende Entgeltordnung beschlossen:  1. Grundsätze 1.1    Die Entgeltordnung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft und Kindertagespflege der Landeshauptstadt Erfurt und bildet die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft durch die Stadt.  1.2    Das Betreuungsverhältnis wird privatrechtlich ausgestaltet. Dazu schließt die Stadtverwaltung mit den jeweils Erziehungsberechtigten einen Betreuungsvertrag. Der Betreuungsvertrag enthält die detaillierten Regelungen zur konkreten Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses, insbesondere zur Einkommensermittlung und zu den Mitwirkungspflichten der Erziehungsberechtigten. 1.3    Die Höhe des Elternentgelts beträgt bei der Betreuung von Kindern unter 2 Jahren in einer Kindertageseinrichtung monatlich 600,00 EUR, bei der Betreuung von Kindern ab 2 Jahren in Kindertageseinrichtungen monatlich 400,00 EUR. Die Höhe des Eltern­entgelts beträgt in der Kindertagespflege, unabhängig vom Alter des Kindes, monatlich 490,00 EUR.  1.4    Auf Antrag der Eltern kann das Entgelt ermäßig oder erlassen werden. Die Ermäßigung oder Erlass richtet sich nach dem Betreuungsalter, dem Betreuungsumfang und dem Einkommen gem. Ziff. 2 und 3 dieser Entgeltordnung.  2. Einkommen 2.1    Als Einkommen gelten alle monatlichen Bruttoeinkünfte der Familie (Erziehungsberechtigte und ihre im selben Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder). Soweit andere Einkommen erzielt werden, sind diese auf monatliche Bruttoeinkünfte umzurechnen. Ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten oder Einkünften der Erziehungsberechtigten untereinander ist ausgeschlossen. 2.2    Ausgenommen vom Einkommen sind das Kindergeld und das Thüringer Erziehungsgeld. Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wird in Höhe des Mindestbetrages (nach § 2 Abs. 5 BEEG i. H. v. 300 EUR bzw. nach § 6 BEEG i.H.v. 150 EUR) sowie des Erhöhungsbetrages bei Mehrlingsgeburten (§ 2 Abs. 6 BEEG) ebenfalls nicht als Einkommen berücksichtigt. 2.3    Vom Einkommen sind folgende Pauschalbeträge abzusetzen:  
bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 40 v.H.

 

bei Beamtenbezügen 25 v.H.

 

bei Einkünften, die entweder nur steuer- oder nur sozialversicherungspflichtig sind 30 v.H.

 

bei Einkünften, die weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig sind 5 v.H.

 

 Das um die Pauschalabzüge bereinigte Einkommen bleibt bei einem Kind bis zu einer Höhe von 1.200 EUR außer Betracht.  2.4    Das bereinigte Einkommen der Erziehungsberechtigten ist ab dem zweiten oder mehr kindergeldberechtigten Kindern um jeweils 500,00 EUR monatlich je Kind zu reduzieren. Berücksichtigt werden das zweite und alle weiteren Kinder, für die die Erziehungsberechtigten Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben.  2.5    Unterhaltszahlungen können bis zum gesetzlich vorgesehenen Umfang vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden, wenn sie auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen und tatsächlich gezahlt werden.  3. Bemessung des ermäßigten Elternentgelts 3.1    Die Höhe des ermäßigten Entgeltes beträgt
  • für Kinder unter zwei Jahren 20% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder ab zwei Jahren 15% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder in Tagespflege 20 % des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
      Das ermäßigte Elternentgelt wird längstens für 12 Monate festgesetzt. Nach Ablauf erfolgt eine erneute Überprüfung der Einkommensverhältnisse. 3.2    Die Änderung des Einkommens (Minderung oder Erhöhung) von 5 v. H. oder mehr sind durch die Erziehungsberechtigten mitzuteilen. Das zu zahlende Entgelt ändert sich ab dem Zeitpunkt des Eintritts der geänderten Verhältnisse. 3.3    Das Elternentgelt bei einer Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden) beträgt 75 v. H. des Entgelts das für eine Ganztagsbetreuung zu zahlen ist. 3.4    Beträgt das nach dieser Entgeltordnung bereinigte monatliche Einkommen weniger als 50 EUR, wird kein Entgelt erhoben. 3.5    Das Elternentgelt wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. 3.6    Für eine tageweise Betreuung sind 5 v. H. des Elternentgelts nach Ziffer 1.3 pro Tag zu entrichten. Für eine stundenweise Betreuung ist ein Elternentgelt von 3,00 EUR je angefangene Stunde zu entrichten. 3.7    Sofern von den Erziehungsberechtigten der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt vorgelegt wird, erfolgt für die Dauer der Gültigkeit des Ausweises eine Befreiung von der Zahlungspflicht des Elternentgelts. 4. Verpflegung Für die Verpflegung des Kindes in der Kindertageseinrichtung werden zusätzlich zu den Elternentgelten Verpflegungsentgelte erhoben. Die Höhe dieser Entgelte wird von den jeweiligen Trägern im Einzelfall festgelegt. Für die kommunalen Einrichtungen gelten die Verpflegungsentgelte in der Anlage 1. 5 . Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am 01.08.2013 in Kraft. gez. Oberbürgermeister  

Bessere Bedingungen für Familienhebammen schaffen

Bundeskinderschutzgesetz sichert Finanzierung der Unterstützung junger Familien

Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat begrüßt die Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern, für die Finanzierung der Bundesinitiative Familienhebammen und des Netzwerkes Frühe Hilfe dauerhaft verlässliche Bedingungen zu schaffen. „Damit ist der Weg frei, die Situation und Einsetzung der besonders ausgebildeten Familienhebammen auch in Erfurt zu überdenken und zu verbessern“, sagt der Fraktionsvorsitzende Michael Panse.

Die Beschlüsse zum Bundeskinderschutzgesetz sehen vor, in den kommenden beiden Jahren 30 bzw. 45 Mio. Euro für die Unterstützung junger Familien zur Verfügung zu stellen, ab 2014 dauerhaft 51 Mio. Euro. Somit übernimmt der Bund künftig dauerhaft einen Großteil der Mehrbelastungen, die den Ländern und Kommunen durch die Umsetzung der medizinischen und psychosozialen Hilfeprojekte entstehen. Damit sollen vor allem Kleinkinder von Beginn an vor Vernachlässigung, Verwahrlosung, Gewalt und Missbrauch geschützt werden. „Die Familienhebamme als Vertrauensperson mit psychologischer wie medizinischer Qualifikation ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Familien und Jugendamt“, erklärt Michael Panse.

Sie könne frühzeitig Probleme erkennen und Lösungswege aufzeigen oder den Weg zu weiterer, professioneller Unterstützung ebnen. In dieser bedeutsamen Lotsenfunktion als Schnittpunkt zwischen Familien und weiterführenden Hilfsangeboten nähmen die freiberuflich tätigen Familienhebammen eine Sonderstellung in der Sozialarbeit ein, die auch entsprechend honoriert werden müsse, fordert der Fraktionsvorsitzende. Die jetzige Situation sei nicht zufrieden stellend.

„Wir haben in Erfurt ein Potenzial von derzeit fünf gut ausgebildeten Familienhebammen, von denen allerdings nur drei zum Einsatz kommen. Das sollten wir im Interesse der Kinder nutzen.“ Die zusätzlichen Mittel des Bundes seien für die Kommune eine Chance, in der Finanzierung von Familienhebammen nachzubessern oder neue Konzepte zu entwickeln. Nur so könne erreicht werden, dass das Potenzial zur Unterstützung junger Familie in Erfurt voll ausgeschöpft wird.

Vergütung Tagespflege – Verschiebetaktik nicht hinnehmbar

Mit großem Bedauern hat der Vorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion, Michael Panse, die Verschiebung des Vorschlags von CDU und Freien Wählern auf Erhöhung der Vergütung für Tagespflege vernommen. Sowohl die Stadtverwaltung als auch die SPD plädierten im gestrigen Finanzausschuss für eine Vertagung des Änderungsantrages von CDU und Freien Wählern bis zur Beschlussfassung des Erfurter Haushaltes. „Hier wird eine sowohl fachlich als auch rechtlich dringend gebotene Entscheidung auf die lange Bank geschoben. Ich appelliere an die Tagespflegemütter und -väter in Erfurt ihren Unmut deutlich kundzutun. Die Stadtverwaltung steckt im Moment stillschweigend Geld ein, dass den Tagespflegepersonen zusteht.“, so Michael Panse. Seit dem 1. August 2010 zahlt das Land Thüringen 120 bis 170 Euro mehr pro Monat für einen Kinderbetreuungsplatz für Kinder im Alter zwischen 1 und 3 Jahren. Dies sind für Kinder unter 3 Jahren nun 270 Euro. Zahlen Eltern im Moment den Höchstsatz an Elternbeiträgen, 320 Euro, bedeutet das, dass der Platz in der Tagespflege deutlich überbezahlt ist. Derzeit erhalten Tagespflegepersonen eine Vergütung von 434 Euro. CDU und Freie Wähler planen dementsprechend eine angemessene Erhöhung der Vergütung auf 520 Euro. „Die SPD spielt im Sinne der Stadtverwaltung auf Zeit“, so der Vorwurf von Michael Panse. „Denn warten bis der Haushalt endgültig verabschiedet ist, heißt, dass eine Erhöhung der Vergütung frühestens Ende Januar beschlossen werden kann. Ob Sie dann tatsächlich, wie angekündigt rückwirkend zum 1. August 2010 in Kraft tritt, erscheint mir angesichts der jetzigen Diskussion eher fraglich. Das bedeutet aber in jedem Fall, die Tagespflegemütter mussten dann bereits über ein halbes Jahr auf eine angemessene Honorierung warten.“

Die Kita-Verordnung ist fertig

Kita Alach (30)
Kita-Praktikum in Alach
In die nächste Runde wird die Thüringer Kita-Diskussion in den nächsten Tagen gehen. Heute hat das Kultusministerium gegenüber dem MDR erklärt, die Kita-Verordnung sei fertig. Wochenlang wurde diese Verordnung von den Trägern und den Kommunen eingefordert. Jetzt soll sie an alle Beteiligten verschickt und dann nach der Stellungsnahmefrist von 3 Wochen fertiggestellt werden. Die hohen Erwartungen an die Verordnung werden nach meinem Eindruck wohl enttäuscht werden. Zwar werden insbesondere die Fragen der Fortbildung und einiger Ausstattungsfragen geklärt, aber das Hauptproblem der Kostenerstattung bei Gastkindern zwischen aufnehmender und Heimatgemeinde wird darin nicht geklärt, lediglich die nachträgliche Kostenerstattung bzw. Rückverrechnung. Und auch das zweite zentrale Problem, mit welchen Sanktionen Kommunen rechnen müssen, die das Kita-Gesetz nicht umsetzen, findet sich nicht in der Verordnung. Gerne werde ich die Möglichkeit nutzen, dazu Anregungen in die Diskussion zu bringen. Mehrere Gelegenheiten bieten sich dazu diese Woche. Gespräche mit mehreren Trägern zur neuen Kita-Gebührenordnung und eine Diskussionsrunde mit Elternvertretern der Thepra-Einrichtungen zur Fachkräftesituation am Dienstag sind dazu geeignet. Am Freitag werde ich zudem noch in einer Kita in Großrudestedt den Kindern ein Kinderbuch vorstellen und vorlesen. Die neue Kita-Gebührenordnung wurde in Erfurt den Trägervertretern vor zwei Wochen vom Jugendamt mal wieder zur Beratung übergeben. Dabei bleiben zahlreiche Fragen offen. Kostenfrei bleiben künftig in Erfurt nur noch Sozialhilfeempfänger und Niedrigseinkommen bis 1.199 Euro (Brutto). Für alle anderen Eltern beginnt es bei 40 Euro (Kinder von 2 bis Schulentritt) bzw. 50 Euro (Kinder unter 2 Jahren) und endet bei 200 bzw. 250 Euro. Unlogisch ist dies vor allem, weil die Differenzierung zwischen 2 und 3jährigen Kindern durch das neue Kitagesetz nicht gerechtfertigt ist. Die Finazierung des Landes differenziert zwischen 0-1, 1-3 und 3 bis 6,5-jährigen Kindern. Im gleichen Verhältniss ändert sich auch der Betreuungsschlüssel. Der Rechtsanspruch gilt für Kinder nach dem 1. Geburtstag, darunter sind bei besonderen Bedürfnissen Plätze anzubieten. Die Staffelung die nun das Erfurter Jugendamt vorsieht ignoriert dies gänzlich. Nicht zuletzt werden wir in dieser Woche noch einen Änderungsvorschlag zur Vergütung der Tagespflegemütter vorstellen. Wir wollen, dass diese Tätigkeit angemessen vergütet wird und halten den Vorschlag des Jugendamtes für unzureichend.

Anspruch und Realität – Neues KitaG in Thüringen und Erfurt

Rathaus
Ungewohnte Töne aus dem Erfurter Rathaus
Seit dem 1. August gilt das vom Landtag beschlossene neue Kita-Gesetz in Thüringen. Wesentliche Eckpunkte sind der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag des Kindes, das Landeserziehungsgeld im Anschluß an das Bundeselterngeld und vor allem deutlich verbesserte Personalschlüssel in den Kita-Gruppen. Das Land trägt die Mehrkosten zu 100 Prozent – eigentlich könnten die Eltern zufrieden sein. In Erfurt können die Eltern dies nicht, denn das KitaG wird nur teilweise umgesetzt. Die in der kommenden Woche im Jugendhilfeausschuß zur Beratung anstehenden Vorlagen des Jugendamtes machen dies überdeutlich. Entsetzt hat mich zudem die Einstellung unseres Oberbürgermeisters und des zuständigen Fachdezernats zum neuen KitaG. Da sich sowohl Oberbürgermeister Bausewein (SPD) als auch Sozialbeigeordnete Thierbach (Linke) für das Kita-Volksbegehren massiv einegsetzt haben, enttäuscht es nun um so mehr, dass sie bei der Umsetzung nun so schwächeln. Beraten wird am kommenden Mittwoch in öffentlicher Sitzung unter anderem über die Kita-Bedarfsplanung 2010/2011 nach Maßgabe des neuen Gesetzes (Tagesordnungspunkt 6.2.). Errechnet hat das Jugendamt dabei: „Insgesamt werden in Erfurt zusätzlich 103 VbE gegenüber dem bisherigen Personalbestand in den Kindertageseinrichtungen benötigt…. Zu welchem Zeitpunkt die vollständige Besetzung erreicht ist, kann erst im Laufe des nächsten Jahres gesagt werden.“ (Zitat aus der Drucksache 1206/10 des Jugendamtes). Im Klartext heißt dies jedoch, das Jugendamt plant sogar nur 91 VbE im Bedarfsplan für 2010/2011 mehr (882,09 VbE stehen im Plan 2010/2011 (Drucksache 1059/10) statt 791,23 VbE 2009/2010 – warum werden die anderen zwölf unterschlagen???), kann aber noch nicht einmal für diese Stellen sagen, wann und ob die Erzieherinnen irgendwann auch eingestellt werden. Warum in Erfurt im Gegensatz zur Aussage des Kultusministeriums „jede Stelle in Thüringen kann mit Fachkräften besetzt werden“ anders ist, wird bei der Beantwortung einer Stadtratsanfrage von mir zur Entlohnung der Erzieherinnen deutlich, die als nachfolgender Tagesordnungspunkt am Mittwoch (TOP 7.1.) aufgerufen wird. Da erklärt das Jugendamt, dass in Erfurt grundsätzlich Erzieherinnen nur für 32-Wochenstunden-Stellen eingestellt werden. Keiner einzigen  Erzieherin wurde bis jetzt eine Vollzeitstelle angeboten und daran soll sich auch zukünftig nichts ändern „Es ist aus pädagogischer und organisatorischer Sicht  zu keiner Zeit erwogen worden, die Erzieherinnen und Erzieher des Jugendamtes wieder „Vollzeit“ arbeiten zu lassen.“ (Zitat) und somit werden „auch künftig nur Stellen mit 32 Wochenstunden ausgeschrieben.“. Mit organisatorischer Sicht meint die Stadt vor allem finanzielle Fragen und Teilzeitstellen lassen sich nun mal leichter hin und herschieben. Die Frage ist nur, ob dies im Interesse der Erzieherinnen  ist! Dass eine junge ausgebildete Erzieherin auch gerne in Vollzeit und nicht nur zu 3/4 arbeiten möchte und wir deshalb in Erfurt nicht genügend Erzieherinnen finden, überrascht mich nicht, aber dem Jugend- und Personalamt scheint dies völlig egal. Solange nicht genug Erzieherinnen da sind hat man ja immer die passende Ausrede, warum die Personalschlüssel des neuen Gesetzes (noch) nicht umgesetzt werden. Beim Oberbürgermeister, der Beigeordneten und dem Jugendamtsleiter stimmt aber auch die Grundeinstellung zum neuen Gesetz nicht. Unter TOP 7.2. steht am Mittwoch der Bericht zum neuen Kita-Gesetz an. Der Bericht, autorisiert vom OB, Berichterstatterin Beigeordnete Tamara Thierbach, erarbeitet in Verantwortung des Jugendamtsleiters Hans Winklmann, enthält Aussagen die überhaupt nicht zu den Sonntagsreden zur Kinderförderung passen. Alle Parteien haben um eine Absenkung des Betreuungsrechtsanspruchs gerungen. Im neuen KitaG steht der Rechtsanspruch ab dem 1. Geburtstag, die Linkspartei fordert in Wahlkampfreden sogar den Betreuungsrechtsanspruch ab Geburt. Im Bericht zum neuen KitaG schrieben Bausewein, Thierbach und Winklmann völlig entgegengesetzt zum Rechtsanspruch ab einem Jahr: „Mit Blick darauf, dass Eltern in der heutigen Zeit gezwungen sind, Kinderbetreuung beruflichen Zwängen unterzuordnen, kann diese Regelung verstanden werden. Als Interessenvertretung von Kindern müssen solche Bestimmungen jedoch kritisch betrachtet werden. In Abwägung welche Werte (Kindeswohl versus Berufstätigkeit) Vorrang haben, kann die Antwort nur zugunsten von Kindeswohl ausfallen.“ (Zitat). Eine solche Aussage ist ja wohl der Hammer! Außer Christa Müller (Lafontaine) hat dies noch keine Linke so artikuliert, denn gemeint ist damit, Kinder sind in der frühkindlichen Entwicklung am besten gemäß Kindeswohl zu Hause und nicht in einer Einrichtung aufgehoben! Kaum ein konservativer Politiker könnte sich erlauben, so etwas öffentlich zu sagen! Noch heftiger wird es im nächsten Absatz. Da wird Arbeitslosen, Hausfrauen und Hartz IV-Empfängern quasi der Rechtsanspruch auf die gesetzlich formulierte Ganztagsbetreuung bis zu 10 Stunden in Frage gestellt mit den Worten: “ Meines Erachtens ist dies vor allem dann nicht im Interesse des Kindes, wenn z.B. Eltern ohne Berufstätigkeit zu Hause sind und das Kind 10 Stunden in einer Krippe betreuen lassen.“ (Zitat). Ob diese Position die vereinzelte Meinung von Bausewein, Thierbach und Winklmann ist, oder ob zwischenzeitlich sich die Auffassung der Linken und der SPD zum Thema so deutlich gewandelt hat, werden wir kommenden Mittwoch erfragen. Es bleibt der fade Beigeschmack, dass in Erfurt das neue KitaG nicht ab dem 1. August umgesetzt wird, weil die Stellungnahme mit der Aussage endet: „Trotzdem wird es auch in Erfurt in nächster Zeit noch dazu kommen, dass Kinder im Alter von 1-2 Jahren keinen Platz in einer Einrichtung finden.“ (Zitat). Die Personalaufstockung wird aus dem beschriebenen Personalmangel und der Arbeitszeitverkürzung des vorhandenen Personals auch nicht überall stattfinden. In der TLZ vom heutigen Samstag erklärt Kultusminister Matschie „1.500 neue Stellen für Erzieherinnen seinen geschaffen und von den Trägern besetzt worden. Engpässe seien ihm nicht bekannt.“. In Weimar, Jena und Bad Berka freut sich die AWO zu Recht über ihr neues Personal. In Erfurt wird sich das Thema wohl noch einige Zeit halten, vielleicht kann das Kultusministerium bei der Erfurter Genossen mal mit Durchführungshinweisen helfen…