Kommunikationsprofis am Werk

Den Fehler hat die Stadt zu verantworten – egal ob vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht!
Das ist „vorsichtig formuliert“ schon ein ausgesprochen verwunderlicher Vorgang! Da schreibt die Erfurter Stadtverwaltung (wer eigentlich genau, wird nicht ersichtlich) einen offenen Brief an einen Journalisten der Thüringer Allgemeine Erfurt/TLZ Erfurt bezüglich eines Zeitungskommentars – schon so etwas passiert ausgesprochen selten. Worte wie „Boulevardjournalismus“, „unreflektierte Darstellungen“ und schließlich sogar der Vorwurf der „strafrechtlich relevanten üblen Nachrede“ kommen dann in dem Brief vor. Worum geht es eigentlich? Ein Journalist hat einen Zeitungskommentar geschrieben – einspaltig und vom Umfang knapp gehalten. Er kritisiert darin das Handeln der Stadt Erfurt im Vergleich zum erhobenen Anspruch Sportstadt zu sein. In dem Kommentar geht es um die Eishalle, die MTV-Sportstätte, Mieterhöhungen für Sportstätten, Parkgebühren für Übungsleiter und die Sporthalle in Bischleben. Alles, wie in einem Kommentar durchaus üblich, in knappen Worten. Aber offensichtlich hat der Kommentar getroffen – wen auch immer. Im Text war der Oberbürgermeister benannt, also steht zu vermuten, dass er sich getroffen fühlt. Die Verwaltung hat auf den Kommentar reagiert, auch wenn damit kein einziges der angesprochenen Probleme gelöst wird. Passage 1: Selbstlob der Stadtverwaltung mit der Einschränkung, dies bedeute nicht, „dass sämtliche auf der Welt betriebenen Sportarten in Erfurt mit gleicher Intensität gefördert werden“. Passage 2: Ein ziemlich abenteuerliches Schönreden ist in dem Brief dann in einer ganzen Passage zur Sanierung der Erfurter Eishalle zu finden. Diese Passage ist allerdings nach meiner Meinung für die bevorstehende Haushaltsberatung wichtig, denn sie begründet den Haushaltsänderungsantrag der CDU Stadtratsfraktion Erfurt. Passage 3: Jahrelang wird schon die komplizierte Hallensituation des MTV diskutiert, die Mitnutzung der Halle für den Schulsport (weil Hallenkapazitäten fehlen) erschwert natürlich die Arbeit des Vereins – aber die Verwaltung beschränkt sich darauf „den Ball zurück zu spielen“, statt Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Passage 4 und 5: die Mieterhöhungen kann man natürlich immer irgendwie begründen – aber es bleibt ärgerlich, wenn sie Jahre zuvor nicht stattfanden und erst jetzt auffällt, dass es keinen „Sachgrund“ dafür gab. Den Sachgrund der Förderung des Kinder- und Jugendsports gibt es aber nach meiner Meinung immer. Ansonsten dokumentiert der Brief die Dünnhäutigkeit des Briefeschreibers (wer auch immer es war). Wenn die gleiche Energie in die Lösung von Problemen und die Antragstellung von Fördermitteln gesteckt würde, wäre dem Sport in Erfurt geholfen. Aber wie wir wissen, scheitert  in Erfurt der eine oder andere Förderantrag an der rechtzeitigen Unterschrift (vorsätzlich oder grob fahrlässig!). So, jetzt will ich aber auch einen offenen Brief von der Stadtverwaltung bekommen!   Nachtrag: So schnell, wie der Brief auf der offiziellen Homepage der Stadt veröffentlicht wurde, ist er auch wieder verschwunden. Wer ihn trotzdem noch einmal lesen möchte, kann sich gerne bei mir melden 😉   Nachtrag zum Nachtrag: Natürlich hat sich das Thema damit noch nicht erledigt. Jetzt will ich es schon genau wissen und habe dem OB die nachfolgende Anfrage geschickt: Anfrage der CDU-Fraktion nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Offener Brief der Verwaltung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, am heutigen Tage wurde ein „Offener Brief der Verwaltung an den Sportreporter Jakob Maschke“ auf www.erfurt.de veröffentlicht, welcher auf einen Kommentar des Reporters in der TA/TLZ abstellt. In dem Offenen Brief prangert die Stadtverwaltung ungenügende Recherchen an und bringt sogar den Begriff der „üblen Nachrede“ in Bezug auf den gescheiterten Fördermittelantrag zur Sanierung der kleinen Eishalle ins Spiel. Wenige Stunden nach Veröffentlichung wurde der Text wieder entfernt. Ich bitte daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
  1. Entspricht der Text der Auffassung des Oberbürgermeisters zur Berichterstattung der lokalen Presse?
  2. Plant die Stadtverwaltung künftig regelmäßig auf (negative) Berichterstattung direkt per offenem Brief an den Berichterstatter zu reagieren?
  3. Warum wurde der offene Brief wenige Stunden nach Veröffentlichung wieder gelöscht?
Mit freundlichen Grüßen Michael Panse, Stadtrat   Nachtrag zum Nachtrag zum Nachtrag: Das wird ja eine Never-Ending-Story… Am heutigen Abend war der Brief wieder da. Beim direkten Vergleich sind mit nur drei Unterschiede aufgefallen. Der Punkt 6 wurde hinzugefügt. Die Passage zum Ministerpräsidenten in der es ursprünglich hieß: „Die Darstellung, die der Ministerpräsident in einem Youtube-Smalltalk hierzu gegeben hat, wonach wir die Anträge im „falschen Topf“ platziert hätten, war hingegen schlicht falsch. In der Titelgruppe 71 des Einzelplans 4 (Thüringer Ministerium für Bildung. Jugend und Sport) des Landeshaushaltes stehen jährlich rund 30 Mio. Euro für die Förderung von Investitionen im Sport, nicht im Schulbau, zur Verfügung. Der zuständige Minister muss demnach nicht prüfen, ob er eine marode Schulsporthalle in Eisenach oder eben die Eishalle saniert. Ebenso bleibt eben fragwürdig, warum die Eishalle als Trainingsstätte von Sportgymnasiasten nicht unter die prioritären Maßnahmen des Leistungssports fällt. Bei intensiverer Durchdringung des Sachverhaltes hätte man diese Fragen sicher an die Verantwortlichen im Land stellen können. Ihr zugehöriger Zeitungsartikel blieb leider einmal mehr nur an der Oberfläche.“ wurde gestrichen. Als drittes gibt es jetzt vier Unterzeichner. Der zuständige Beigeordnete, die beiden Vertreter des Sportbetriebs und der Leiter Amts für Gebäudemanagement. Entschärft wurde der Brief nicht, wenn man von der Passage zum Ministerpräsident absieht. Diese dürfte wohl auch nur auf Intervention des Beigeordneten mit der gleichen Parteizugehörigkeit geschehen sein. Ich glaube das Thema ist noch nicht vorbei…

Multifunktionsarena in der Diskussion oder einfach nur „Zoff ums Stadion“

"Zoff ums Stadion"
"Zoff ums Stadion"
Seit letzten Sommer ist der Umbau des Erfurter Steigerwaldstadions in eine Multifunktionsarena in der Diskussion. Die CDU hat sich damals schon für den Umbau ausgesprochen aber nicht für einen Blankoscheck. Es gab einen klaren und mit breiter Mehrheit gefassten Stadtratsbeschluss, der sich grundsätzlich für den 27 Millionen teuren Umbau aussprach, aber auch eine ganze Menge an noch notwendigen Arbeitsaufträgen an die Stadtveraltung verteilte. Die CDU-Fraktion hat diesen Beschluss damals in wesentlichen Punkten formuliert und dabei bleibt es für uns auch! Vor der Einreichung des Fördermittelantrags sollte der Stadtrat unter anderem über ein Betreiber-, Umfeld-, ÖPNV-, Sicherheits- und Parkplatzkonzept beraten und abstimmen. Nachdem der ursprünglich avisierte Zeitpunkt hierfür im November verstrichen war, signalisierte die Stadtverwaltung dafür noch Zeit bis etwa März zu benötigen. Allerdings ist nun heftig Bewegung in die Diskussion gekommen, seit der Thüringer Wirtschaftsminister angekündigt hat, den Fördermittelantrag spätestens bis Ende Januar haben zu wollen (woher die Eile kommt hat er bis jetzt noch nicht erklärt). Auf Nachfrage der Thüringer Allgemeinen habe ich erklärt, dass für die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat nicht der zweite Schritt vor dem ersten Schritt gemacht werden kann und gestern kam dann ein umfangreicher Artikel zu dem Thema in der TA auf das Titelblatt. Im Rahmen einer ursprünglich für den 1. Februar vom Oberbürgermeister geplanten Sonderstadtratssitzung kann nach unserer Auffassung noch keine Entscheidung getroffen werden, weil die entscheidungsrelevanten Unterlagen noch fehlen. Allerdings „eskaliert nicht der Streit“ sondern es gibt noch etliche offene Fragen, die natürlich mit den Konzepten noch beantwortet werden können. Aber erst danach ist die abschließende Entscheidung möglich – diese Position haben in der Vergangenheit auch die anderen Fraktionen im Stadtrat vertreten. Mit dieser Position stellen wir nicht den Stadionumbau grundsätzlich in Frage, sondern wir beharren darauf, dass die mit einander vereinbarten Schritte eingehalten werden. Dass wir uns keine Stadion-Pleite leisten können ist sicher unstrittig und deshalb ist es berechtigt, offene Fragen anzusprechen und Antworten einzufordern. Dies ist kein „Zoff ums Stadion“, wie es heute die BILD titelte und auch kein „Parteien-Gezänk um Stadien“ wie die TLZ heute die Diskussion überschrieb. Es geht darum, ein langfristiges Konzept im Stadtrat zu beraten und zu beschließen. Wenn dieses tragfähige und überzeugende Konzept da ist, wird die CDU-Fraktion für den Stadionumbau stimmen. Nachfolgend der Wortlaut des Stadtratsbeschlusses:

Beschluss des Erfurter Stadtrats am 6. Juli 2011

Bau der Multifunktionsarena               Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 6

01 Der Stadtrat befürwortet grundsätzlich den Umbau des Steigerwaldstadions in eine multifunktionale und polyvalente Veranstaltungsstätte (Multifunktionsarena) als Basiseinrichtung der touristischen Infrastruktur für eine Vielzahl unterschiedlicher Veranstaltungen (u.a. Konzerte, Musiktheater, Ausstellungen, Firmen- und Produktveranstaltungen, Freilichtkino, Tagungen, sportliche Nutzungen im Fußball und Leichtathletik sowie sonstige Nutzungen).

02 Dem Stadtrat ist dazu vor Einreichung des Fördermittelantrags ein Betreiber- und Nutzungskonzept zur Abstimmung vorzulegen. Dieses Konzept soll sowohl ein Sicherheits-konzept für Großveranstaltungen als auch die Absicherung des ÖPNV enthalten. In diesem Konzept sind Aussagen zu treffen, welche neuen überregionalen Angebote unterbreitet werden, um negative Auswirkungen auf vergleichbare Einrichtungen, wie z.B. die Messe zu vermeiden. Im Konzept ist dazustellen, dass die umgebaute Multifunktionsarena den technisch aktuellsten und zugleich wirtschaftlichsten Anforderungen an Energie-, Ressourcennutzungs- und Betriebskosteneffizienz genügt.

03 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung und weiteren möglichen Zuwendungsgebern Verhandlungen aufzunehmen, um schnellstmöglich ggf. bestehende förderrechtliche Fragen zu klären und eine verbindliche Förderzusage zu erhalten.

04 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der Antrag zur Förderrichtlinie des Freistaates Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), so umgesetzt wird, dass der Stadt Erfurt in den Folgejahren keine Rückzahlungsverpflichtungen entstehen.

05 Der Mitleistungsanteil für das Vorhaben Multifunktionsarena aus dem städtischen Haushalt oder dem Wirtschaftsplan des Erfurter Sportbetriebs wird mit maximal netto 4,8 Mio. € beziffert und darf nicht zu Lasten der anderen Sportstätten, der Schulen, der Kindergärten und Schulsporthallen in die Haushalte eingeordnet werden.

Voraussetzung dafür, dass der Eigenanteil für die Durchführung des Bauvorhabens eingesetzt wird, sind a) die Bereitstellung von Fördermitteln für das Gesamtprojekt in der durch die Landesregierung angekündigten Größenordnung und b) ein förderunschädliches und nachhaltig wirtschaftlich umsetzbares Betreibungskonzept, durch das sich der städtische Zuschussbedarf für die Nutzung des Areals Steigerwaldstadion nicht erhöht. Dieses Konzept ist dem Stadtrat unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31.10.2011, vorzulegen.

06 Bei der Erarbeitung der Aufgabenstellung müssen die laufenden Betriebskosten für die Multifunktionsarena dargestellt werden. Gleichzeitig soll die Nutzung und Wirkung alternativer und erneuerbarer Energien zur Senkung der Betriebskosten untersucht und aufgezeigt werden.

07 Die im Zusammenhang notwendig werdenden Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere der Ausbau der Südeinfahrt, die Schaffung von Parkflächen, der Abriss der Schalenhalle die Umgestaltung des Stadionumfeldes und der Schutz der Wohngebiete im Umfeld des Stadions sind in das Gesamtprojekt zu integrieren, bezüglich der Planungs- und Erstellungskosten zu beziffern und umzusetzen.

08 Der Stadtrat ist über den Projektfortschritt quartalsweise zu informieren.

09 Die Durchführung des Gesamtprojektes ( Ziffern 1 – 8 ) steht unter dem Vorbehalt der Schaffung der haushalterischen Voraussetzungen.