Kommunikationsprofis am Werk

Den Fehler hat die Stadt zu verantworten – egal ob vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht!
Das ist „vorsichtig formuliert“ schon ein ausgesprochen verwunderlicher Vorgang! Da schreibt die Erfurter Stadtverwaltung (wer eigentlich genau, wird nicht ersichtlich) einen offenen Brief an einen Journalisten der Thüringer Allgemeine Erfurt/TLZ Erfurt bezüglich eines Zeitungskommentars – schon so etwas passiert ausgesprochen selten. Worte wie „Boulevardjournalismus“, „unreflektierte Darstellungen“ und schließlich sogar der Vorwurf der „strafrechtlich relevanten üblen Nachrede“ kommen dann in dem Brief vor. Worum geht es eigentlich? Ein Journalist hat einen Zeitungskommentar geschrieben – einspaltig und vom Umfang knapp gehalten. Er kritisiert darin das Handeln der Stadt Erfurt im Vergleich zum erhobenen Anspruch Sportstadt zu sein. In dem Kommentar geht es um die Eishalle, die MTV-Sportstätte, Mieterhöhungen für Sportstätten, Parkgebühren für Übungsleiter und die Sporthalle in Bischleben. Alles, wie in einem Kommentar durchaus üblich, in knappen Worten. Aber offensichtlich hat der Kommentar getroffen – wen auch immer. Im Text war der Oberbürgermeister benannt, also steht zu vermuten, dass er sich getroffen fühlt. Die Verwaltung hat auf den Kommentar reagiert, auch wenn damit kein einziges der angesprochenen Probleme gelöst wird. Passage 1: Selbstlob der Stadtverwaltung mit der Einschränkung, dies bedeute nicht, „dass sämtliche auf der Welt betriebenen Sportarten in Erfurt mit gleicher Intensität gefördert werden“. Passage 2: Ein ziemlich abenteuerliches Schönreden ist in dem Brief dann in einer ganzen Passage zur Sanierung der Erfurter Eishalle zu finden. Diese Passage ist allerdings nach meiner Meinung für die bevorstehende Haushaltsberatung wichtig, denn sie begründet den Haushaltsänderungsantrag der CDU Stadtratsfraktion Erfurt. Passage 3: Jahrelang wird schon die komplizierte Hallensituation des MTV diskutiert, die Mitnutzung der Halle für den Schulsport (weil Hallenkapazitäten fehlen) erschwert natürlich die Arbeit des Vereins – aber die Verwaltung beschränkt sich darauf „den Ball zurück zu spielen“, statt Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Passage 4 und 5: die Mieterhöhungen kann man natürlich immer irgendwie begründen – aber es bleibt ärgerlich, wenn sie Jahre zuvor nicht stattfanden und erst jetzt auffällt, dass es keinen „Sachgrund“ dafür gab. Den Sachgrund der Förderung des Kinder- und Jugendsports gibt es aber nach meiner Meinung immer. Ansonsten dokumentiert der Brief die Dünnhäutigkeit des Briefeschreibers (wer auch immer es war). Wenn die gleiche Energie in die Lösung von Problemen und die Antragstellung von Fördermitteln gesteckt würde, wäre dem Sport in Erfurt geholfen. Aber wie wir wissen, scheitert  in Erfurt der eine oder andere Förderantrag an der rechtzeitigen Unterschrift (vorsätzlich oder grob fahrlässig!). So, jetzt will ich aber auch einen offenen Brief von der Stadtverwaltung bekommen!   Nachtrag: So schnell, wie der Brief auf der offiziellen Homepage der Stadt veröffentlicht wurde, ist er auch wieder verschwunden. Wer ihn trotzdem noch einmal lesen möchte, kann sich gerne bei mir melden 😉   Nachtrag zum Nachtrag: Natürlich hat sich das Thema damit noch nicht erledigt. Jetzt will ich es schon genau wissen und habe dem OB die nachfolgende Anfrage geschickt: Anfrage der CDU-Fraktion nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Offener Brief der Verwaltung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, am heutigen Tage wurde ein „Offener Brief der Verwaltung an den Sportreporter Jakob Maschke“ auf www.erfurt.de veröffentlicht, welcher auf einen Kommentar des Reporters in der TA/TLZ abstellt. In dem Offenen Brief prangert die Stadtverwaltung ungenügende Recherchen an und bringt sogar den Begriff der „üblen Nachrede“ in Bezug auf den gescheiterten Fördermittelantrag zur Sanierung der kleinen Eishalle ins Spiel. Wenige Stunden nach Veröffentlichung wurde der Text wieder entfernt. Ich bitte daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
  1. Entspricht der Text der Auffassung des Oberbürgermeisters zur Berichterstattung der lokalen Presse?
  2. Plant die Stadtverwaltung künftig regelmäßig auf (negative) Berichterstattung direkt per offenem Brief an den Berichterstatter zu reagieren?
  3. Warum wurde der offene Brief wenige Stunden nach Veröffentlichung wieder gelöscht?
Mit freundlichen Grüßen Michael Panse, Stadtrat   Nachtrag zum Nachtrag zum Nachtrag: Das wird ja eine Never-Ending-Story… Am heutigen Abend war der Brief wieder da. Beim direkten Vergleich sind mit nur drei Unterschiede aufgefallen. Der Punkt 6 wurde hinzugefügt. Die Passage zum Ministerpräsidenten in der es ursprünglich hieß: „Die Darstellung, die der Ministerpräsident in einem Youtube-Smalltalk hierzu gegeben hat, wonach wir die Anträge im „falschen Topf“ platziert hätten, war hingegen schlicht falsch. In der Titelgruppe 71 des Einzelplans 4 (Thüringer Ministerium für Bildung. Jugend und Sport) des Landeshaushaltes stehen jährlich rund 30 Mio. Euro für die Förderung von Investitionen im Sport, nicht im Schulbau, zur Verfügung. Der zuständige Minister muss demnach nicht prüfen, ob er eine marode Schulsporthalle in Eisenach oder eben die Eishalle saniert. Ebenso bleibt eben fragwürdig, warum die Eishalle als Trainingsstätte von Sportgymnasiasten nicht unter die prioritären Maßnahmen des Leistungssports fällt. Bei intensiverer Durchdringung des Sachverhaltes hätte man diese Fragen sicher an die Verantwortlichen im Land stellen können. Ihr zugehöriger Zeitungsartikel blieb leider einmal mehr nur an der Oberfläche.“ wurde gestrichen. Als drittes gibt es jetzt vier Unterzeichner. Der zuständige Beigeordnete, die beiden Vertreter des Sportbetriebs und der Leiter Amts für Gebäudemanagement. Entschärft wurde der Brief nicht, wenn man von der Passage zum Ministerpräsident absieht. Diese dürfte wohl auch nur auf Intervention des Beigeordneten mit der gleichen Parteizugehörigkeit geschehen sein. Ich glaube das Thema ist noch nicht vorbei…

Neubau der Erfurter Eishalle vorerst nicht in Sicht

Thema im Werkausschuss
Leider ohne eine klare Perspektive endete gestern vorerst die Diskussion um den Neubau der Erfurter Eishalle im Werkausschuss Erfurter Sportbetrieb. Zu später Stunde wurde dort meine Stadtratsanfrage zum vermasselten Förderantrag aufgerufen und emotional diskutiert. Fakt bleibt, dass der Oberbürgermeister und der Finanzbeigeordnete gemeinsam den verspätet eingereichten Antrag zu verantworten haben. Der eine hat mindestens fünf Tage eine Unterschriftenmappe in seinem Büro unbearbeitet liegen lassen und der andere hat sich um die Auswirkungen einer verspäteten Unterschrift keine Gedanken gemacht. Das kann man grob fahrlässig nennen. Aber auch der Vorwurf des Vorsatzes konnte nicht gänzlich ausgeräumt werden, da die Stadt keine Eigenmittel im Haushaltsentwurf 2021 geplant hat und somit eine Ablehnung nicht ganz unrecht gekommen ist. Der Finanzbeigeordnete hat in der gestrigen Sitzung seinen Fehler eingeräumt. Insgesamt 8 Fragen zu dem Thema sind aber noch offen und wurden gestern nicht beantwortet. Der Sitzungsdienst bemängelte, dass ich als Fragesteller nur zwei Nachfragen zu einer Stadtratsanfrage stellen dürfe. Deshalb wurden aus meinen 8 Nachfragen am Ende neue (schriftliche) Stadtratsanfragen, die nun bis zur nächsten Sitzung am 11. Mai beantwortet werden müssen. in der Sitzung gibt es den Tagesordnungspunkt dann zur erneuten Beratung. Im Gegensatz zur SPD sind wir der Auffassung, dass sehr wohl umfänglich aufgearbeitet werden muss, was da an Schlampereien passiert ist. Schließlich ging und geht es über Steuergelder. Der Präsident des EHC Martin Deutschmann verfolgte die Diskussion mit Frust und Verärgerung und kam auch zu Wort. Seit vielen Jahren bekommt der Verein vom Oberbürgermeister die Sanierung und den Umbau der Eishalle versprochen. der Stadtrat hat dazu einen Beschluss gefasst, der bis zu 3 Millionen Eigenmittel einplanen sollte. Dieser Beschluss wurde nicht umgesetzt und nun ist viel Zeit verloren. Für den EHC und den Stadtrat ist nun von Interesse, wie es weiter gehen soll. Ab Anfang Mai sind die Haushaltsberatungen in Erfurt. Spätestens dann muss eine Antwort gegeben werden. Nachfolgend meine Stadtratsanfrage und die Antwort des Oberbürgermeisters, sowie die daraus resultierenden Nachfragen: Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
  1. Wann wurde der Fördermittelantrag zur Sanierung der kleinen Eishalle mit welcher Fördersumme beim Bund gestellt?
Die Antragstellung war gemäß Projektaufruf elektronisch einzureichen und wurde fristgerecht am Freitag, den 30.10.2020, unter der Online-Kennung 100497791 (Akronym TH_SanierungEishalle) im Förderportal easy-online des Bundes hochgeladen. Parallel zum Upload in easy-online war bis zum 04.11.2020 (Datum des Poststempels) die Projektskizze mit rechtsverbindlicher Unterschrift nachzureichen. Die Unterzeichnung konnte erst per 05.11.2020 erfolgen. Obgleich die Unter-lagen sofort nach Unterzeichnung auf den Postweg gegeben wurden und der Projektträger Jülich daraufhin am 10.11.2020 per E-Mail den Eingang des Projektantrages bestätigte, ist nach zwischenzeitlich erfolgter Mitteilung des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hierin der benannte Formfehler zu sehen. Beim Bund wurde eine Förderung i. H. v. 4.276.000,00 EUR beantragt.
  1. Welche Eigenmittel sind für dieses Projekt im Haushaltsentwurf vorgesehen?
Im Wirtschaftsplanentwurf 2021 des Erfurter Sportbetriebes sind in Ergänzung zu den Mitteln aus Vorjahren lediglich 200.000 EUR für 2021 und 250.000 EUR für 2022 veranschlagt. Diese Mittel sollen neben der vom Werkausschuss ESB beschlossenen Fertig-stellung der Planung bis Leistungsphase 4 für die – unabhängig einer möglichen Förderung – notwendigen Maßnahmen der Erneuerung des Dachs (Wiederherstellung der Dachdichtigkeit einschließlich brandschutztechnischer Ertüchtigung durch Einbau ausreichender Rauch-/Wärme-Abzugsanlagen (RWA)) sowie für die Erneuerung der Beleuchtung verwendet werden. Die noch in der mittelfristigen Finanzplanung zum Wirtschaftsplan 2019/20 veranschlagte Gesamtfinanzierung des Vorhabens konnte nicht erfolgen, da die Förderung im Bundesprogramm auf 3 Mio. EUR begrenzt ist. Insofern fehlten zu den geschätzten Kosten in Höhe von fast 10 Mio. EUR noch rd. 7 Mio. EUR. Im Grundsatzbeschluss des Stadtrates (Drucksache 2640/18 – Bereitstellung des Eigenanteils zur Sanierung der kleinen Eishalle im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“) sind dagegen nur 0,7 Mio. EUR als Eigenanteil vorgesehen. Die Landeshauptstadt Erfurt ist derzeit finanziell nicht in der Lage, diese Verzehnfachung des Eigenanteils alleine zu schultern. Von der Thüringer Landesregierung gibt es außer einer Ankündigung in 2020, das Thema zum Gegenstand der Haushaltsberatungen 2021 machen zu wollen, keinerlei belastbare In-Aussicht-stellungen oder gar Zusagen. Im Landeshaushalt 2021 ist auch keine Förderung vorgesehen. Auf-grund der ungesicherten Gesamtfinanzierung hat das Vorhaben demnach keine Veranschlagungsreife im Sinne des § 10 ThürGemHV. Die Werkleitung des ESB hat im Erläuterungsteil zum Wirtschaftsplanentwurf gleichwohl dargelegt, dass im Falle entsprechender Förderzusagen diese Mehreinnahmen für Mehrausgaben verwendet bzw. der Wirtschaftsplan per Stadtratsbeschluss jederzeit geändert werden könnten. Insofern ist die Entscheidung zur Nichtveranschlagung der „großen Lösung“ zur Kleinen Eishalle keine Absage an das Vorhaben an sich, sondern entspricht den haushaltsrechtlichen Vorschriften.
  1. Was hat die Stadtverwaltung seit Kenntniserlangung über einen Formfehler getan, um die drohende Ablehnung des Antrags zu verhindern?
Die Stadtverwaltung hat erst seit 25.03.2021 im Ergebnis eines Telefonats der Werkleitung des ESB mit einer Mitarbeiterin des BMI offiziell Kenntnis von der Art des Formfehlers erhalten. Wie bereits mehrfach dargelegt, handelt es sich bei der 1. Stufe des Bundesprogramms nicht um ein förmliches Antragsverfahren, weshalb es auch keine offizielle Ablehnung eines Antrags gibt, der unter Umständen anfechtbar und somit gerichtlich nachprüfbar ist. Der Bund hat beschlossen, weitere 200 Mio. EUR in 2021 für Projekte im Bundesprogramm zur Verfügung zu stellen. Dabei soll auf die Anträge aus dem Projektaufruf 2020 abgestellt werden. Da hierauf insgesamt rd. 1.300 Anträge mit einem finanziellen Gesamtvolumen von 2,8 Mrd. EUR eingegangen sind und dieses nach Aussage der Mitarbeiterin als „hoffnungslos überzeichnet“ angesehen werden kann, ist auch im Hinblick auf die beantragte Höhe bei der Sanierung der Eis-halle nicht anzunehmen, dass die seitens der Landeshauptstadt Erfurt angemeldeten Vorhaben trotz der Formfehler aufgegriffen werden. Die vom Bund ausgewählten Projekte erhalten alle maximal einen Zuschuss von 3 Mio. EUR. Gleichwohl wird die Entscheidung über die Projekte schlussendlich „politisch“ im Haushalts-ausschuss des Bundes getroffen. Gemäß der Information durch die Mitarbeiterin erhält dieser auch die mit Formfehlern versehenen Projekte zur Kenntnis. Inwieweit hierbei auf eine fehler-hafte Anmeldung zurückgegriffen wird, vermag ich nicht zu beurteilen. Das Erfurt nach 2016/2017 (Essener Straße) und 2018 (Freibäder Dreienbrunnen und Möbisburg) auch in diesem Aufruf Berücksichtigung findet, ist nicht sehr wahrscheinlich. Es bleibt nur eine erneute Bewerbung in einem neuen Projektaufruf. Mit freundlichen Grüßen A. Bausewein   Nachfragen zur DS 0571/21
  1. Warum konnte die für den Antrag erforderliche Projektskizze samt rechtsverbindlicher Unterschriften nicht bis zum 04.11.2020 nachgereicht werden?
  2. Wessen Unterschrift war im Verhinderungsfall des Oberbürgermeisters erforderlich, um dem Antrag den beschriebenen rechtsverbindlichen Charakter zu verleihen?
  3. Wer koordiniert die Wiedervorlage für solche fristgebundenen Fördermittelanträge?
  4. Der ESB (namentlich Herr Cizek) wurde bereits am 18.02.2021 von Herrn Hose telefonisch über das Vorliegen eines Formfehlers informiert. Was hat der ESB bis zum 25.03.2021 getan, um den Sachverhalt aufzuklären?
  5. Mit welchen Beteiligten hat der ESB zwischen dem 18.02. und 25.03. zu diesem Sachverhalt Kontakt aufgenommen?
  6. Erfolgte eine Übergabe im Rahmen der Neuordnung der Verantwortungsbereiche der Beigeordneten, welche das weitere Vorgehen zu diesem Fördermittelantrag beinhaltete?
  7. Ist Ihnen bekannt, dass im zuständigen Ausschuss des Bundestages die kleine Eishalle auf der Tischvorlage mit allen Anträgen auf Grund des Formfehlers nicht verzeichnet war? Ist Ihnen bekannt, dass im Einzelfall eine Förderung von über 3 Mio. Euro im Rahmen der Förderung des Bundes möglich gewesen wäre?
  8. In der Antwort auf Frage 2 der oben genannten Anfrage sprechen Sie davon, dass mit der Drucksache 2640/18 der Stadtrat 0,7 Millionen Euro als Eigenanteil zur Sanierung der kleinen Eishalle beschlossen hätte. Tatsächlich ist aber die Drucksache 2661/18 beschlossen worden, die einen Eigenanteil von 2,95 Mio. Euro vorsieht. Es handelte sich dabei um einen Änderungsantrag des Oberbürgermeisters zur Drucksache 2640/18. Warum wurden diese Eigenmittel nicht eingestellt?
  9. Wie plant die Stadtverwaltung die Finanzierung der Sanierung der kleinen Eishalle sicherzustellen?